Es ist mit dem ACV eine Kooperation geschlossen worden. Alle Teilnehmer an einem Fahrsicherheitstraining die Mitglied beim ACV sind, bekommen von diesem einen Zuschuß zur Teilnahmegebühr. Der Zuschuß muss direkt beim ACV beantragt werden.und wird mit der Teilnahmebestätigung gewährt.
Eine Barauszahlung ist nicht möglich.






