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Ordentliche Jahreshauptversammlung am 19.04.2018

 

EINLADUNG zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2018 am Donnerstag, 19.04. 2018, um 19.30 Uhr „Waldhorn“ in Kempten , Steufzgen 80

 

T a g e s o r d n u n g:

TOP 1    Eröffnung durch den 1. Vorsitzenden

TOP 2    Begrüßung 

TOP 3    Totenehrung

TOP 4    Feststellung der fristgemäßen Ladung  und Beschlussfähigkeit / Abstimmung Annahme TOP der Einladung

TOP 5    Tätigkeits- und Rechenschaftsbericht für 2017

TOP 6    Beschlussfassung zur Kündigung und Auflösung der Geschäftsstelle

TOP 7    Änderung  der Satzung bezüglich: § 1 Absatz 2: Sitz des Vereins* und § 9 Absatz 4: Einladungsform zur Mitgliederversammlung*

TOP 8    Änderung  der Beitragssatzung: Vereinfachung der Beitragsstruktur* und Datumsänderung zum Einzug des Mitgliedsbeitrages*

TOP 9    Neuwahl des Schatzmeisters

TOP 10  Anträge (Anträge bitte schriftlich bis zum 13.04.2018 an die Geschäftsstelle per Post / E-Mail)

TOP 11  Beschließung der Versammlung

 

*Erläuterungen:

§ 1 Absatz 2:

  • Bisher Sitz des Vereins ist Kempten;
  • Vorschlag Neu Sitz des Verein ist Kempten (Der neue Sitz muss bei der Versammlung festgelegt werden)

§ 9 Absatz 4:

  • Bisher Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich vom Vorstand in Textform einzuladen. Mitglieder, die keine elektronische Adresse haben, können schriftlich geladen werden und zwar an die letzt bekannte Anschrift. Die Einladung enthält die Tagesordnung und vorliegende Anträge. Die Ladungsfrist beträgt drei Wochen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungstextes folgenden Tag.
  • Vorschlag Neu Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich vom Vorstand in Textform einzuladen. Mitglieder, die keine elektronische Adresse haben, können schriftlich geladen werden und zwar an die letztbekannte Anschrift. Die Einladung enthält die Tagesordnung und vorliegende Anträge. Die Ladungsfrist beträgt drei Wochen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungstextes folgenden Tag. Dies erfolgt mindestens durch einen Hinweis in der Tageszeitung (Allgäuer Zeitung) zwei Wochen vorher.

Vereinfachung der Beitragsstruktur:

  • Bisher Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre beitragsfrei; Jugendliche bis 18 Jahre Euro 6,-; Erwachsene (über 18 Jahre) Euro 12,-; Familienbeitrag Euro 24,-; Azubis und Studenten Euro 6,-; Städte und Gemeinden bis 10.000  Einwohner Euro 30,- ab 10.001  Einwohner Euro 50,-; Ehrenmitglieder beitragsfrei; Ehrenamtliche beitragsfrei 
  • Vorschlag Neu Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre beitragsfrei; Jugendliche bis 18 Jahre Euro 6,-; Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Euro 6,-; Erwachsene (über 18 Jahre) Euro 12,-; Familienbeitrag Euro 24,-; Azubis und Studenten Euro 6,-; Städte und Gemeinden bis 10.000  Einwohner Euro 30,- ab 10.001  Einwohner Euro 50,-; Ehrenmitglieder beitragsfrei; Ehrenamtliche beitragsfrei; Vereine Euro 30,-; Firmen Euro 30,-

Datumsänderung zum Einzug des Mitgliedsbeitrages:

  • Bisher Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.07. jedes Kalenderjahres abgebucht. Bei Eintritt nach dem 01.07. ist der gesamte Betrag fällig. Eine automatische Ermäßigung erfolgt nicht.
  • Vorschlag Neu Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.07.  01.03. jedes Kalenderjahres abgebucht. Bei Eintritt nach dem 01.07. während des laufenden Jahres ist der gesamte Betrag fällig. Eine automatische Ermäßigung erfolgt nicht.

 

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